Jazz-Gitti: "GGL widmet sich einem Thema, das auch mir sehr wichtig ist: Der Bedrohung der Menschen durch Landminen. Ich bitte sie, schauen sie nicht weg - DENN DIESE ERDE GEHÖRT UNS ALLEN!"
Impressum
Gemeinsam gegen Landminen (GGL)
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung des Kampfs gegen die Minengefahr
Hütteldorferstrasse 253, A-1140 Wien
Mob:+43/664/401 12 33
Tel: +43/1/929 16 70/3
Fax: +43/1/9291670/8
E-Mail: info@ggl-austria.at
Präsident: Dr. Wolfgang Schachinger
Vereinsregisternummer: 735 48 23 18
Spendenkonto: PSK 510044703 BLZ: 60000
Spendenabsetzbarkeit: Die Registrierungsnummer lautet SO 1594
Vereinszweck
1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt der wachsenden Gefährdung der Bevölkerung durch Landminen und vergleichbare Kriegswaffen entgegenzuwirken bzw. durch diese Waffen entstandenes Leid zu mildern. Dies bedeutet im Einzelnen:
a. In Entwicklungsländern gemäß der OECD-Liste der ODA-Empfängerstaaten
• die Förderung und mildtätige Unterstützung bedürftiger Flüchtlinge und der durch Kriegswaffen körperlich Geschädigten
• die Förderung von Maßnahmen des Katastrophenschutzes und der Unfallverhütung sowie der Rettung aus Lebensgefahr
• die Information der örtlichen Bevölkerung über die Gefährdung durch Landminen
b. In Österreich und im EWR-Raum
• die Information der Öffentlichkeit über die Gefährdung durch und die Verbreitung von Landminen
• die Förderung der Völkerverständigung und friedlicher, internationaler Gesinnung
• die Förderung der Erziehung und Berufsbildung sowie der Wissenschaft und Forschung in den genannten Bereichen
2. Der Verein wirkt fördernd in Projekten mit, die Explosivmaterial ausschließlich restlos vernichten, den Frieden und die Stabilität einer Region nicht gefährden sowie ausschließlich unbewaffnet durchgerührt werden.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige mildtätige Zwecke im Sinne der BAO. Er ist selbstlos tätig.
Er verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke und ist nicht auf Erwerb oder Gewinn gerichtet.
Seine Mittel werden ausschließlich für statutengemäße Zwecke verwendet.
4. Es darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aufgrund ihrer Mitgliedschaft.“
Aufsichtsbehörde
Bundespolizeidirektion Wien, Schottenring 7-9, 1010 Wien
Rechtsvorschriften
Österreichisches Vereinsgesetz; Zugang über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
GGL Jahresbericht
Der Jahresbericht informiert über unsere Aktivitäten im abgeschlossenen Finanzjahr. Die Publikation bietet sowohl einen Einblick in unsere Projektarbeit als auch einen detaillierten Finanzbericht. Der Jahresbericht steht für Sie zum Download bereit!
