Was ist das Problem?
Zwar bedeutet die Ratifizierung des Ottawa-Abkommens zur Ächtung von Antipersonenminen durch rund 150 Staaten einen großen Schritt im Kampf gegen das Minenproblem; doch auch Anti-Tank bzw. Anti-Fahrzeugminen machen keinen Unterschied zwischen einem Privat-Lastauto und einem Militärfahrzeug!
Neben den „eigentlichen” Landminen bedrohen auch Blindgänger (etwa von Streubomben) noch Jahre nach der Beendigung eines militärischen Konfliktes die Bewohner der betroffenen Gebiete. Diese UXOs (Unexploded Ordnance = nicht detonierte Munition) reagieren äußerst sensibel auf physischen Kontakt und unterscheiden sich daher de facto nicht von den verbotenen Antipersonenminen.
Naturgemäß liegt uns – wie den meisten NGOs – eine effekt-orientierte Auslegung des Begriffs näher als technische Spitzfindigkeiten. Daher richtet sich die Arbeit von GGL-A ungeachtet technisch geführter Diskussionen gegen alle Vorrichtungen, die durch Berührung, Gegenwart oder Nähe einer oder mehrerer Personen zur Explosion gebracht wird und so eine oder mehrere Personen töten, verletzen oder sonstwie außer Gefecht setzen kann.

