Setzen Sie ein deutliches Zeichen!

Was bleibt von mir, wenn ich einmal nicht mehr bin? Immer mehr Menschen setzen sich mit derartigen Fragen auseinander. Sie wollen nicht nur ihre Familie und ihnen Nahestehende in ihrem Testament bedenken. Es ist für sie wichtig, ihr großzügiges Engagement, das sie zu Lebzeiten ausgeübt haben, auch nach ihrem Tod fortgesetzt zu wissen. Ob Erbe, Teilerbe oder Vermächtnis, Sie haben vielfältige Möglichkeiten, auch über das eigene Leben hinaus nachhaltig für andere Gutes zu tun und Hoffnung zu schenken.

Eine Testamentsspende für ein sicheres Leben

Mit einem Vermächtnis, Teilerbschaft oder Erbschaft für Gemeinsam gegen Landminen können Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun, andere Leben schützen und positiv beeinflussen. Sie setzen damit ein Zeichen, das noch lange nachwirkt. Ein deutliches Zeichen für eine sichere, minenfreie Welt!

Bereits mit Legaten im Wert von 1.000 bis 5.000 Euro können wir wichtige Projekte finanzieren. Mit einem solchen Vermächtnis können wir z. B. 300 bis 1.500 Kinder mit Minenrisiko-Schulungen erreichen. Damit tragen Sie als Erblasser_in entscheidend dazu bei, dass diese Kinder wissen, wie sie sich vor den Gefahren durch Landminen und andere Explosivstoffe in ihrem Lebensumfeld schützen können und so keinen Schaden erleiden. Auch die Situation von Minenopfern kann durch ein Vermächtnis nachhaltig verbessert werden. GGL ist in Afghanistan und Burma/Myanmar in der Minenopferhilfe aktiv. Als Erblasser_in können Sie z. B. Minenopfern wie der kleinen Fatima (Bild links) ärztliche Versorgung, Therapie und dadurch neue Lebensperspektiven schenken.

Es ist nicht leicht, sich über die Zeit nach dem Tode Gedanken zu machen und testamentarische Anordnungen festzulegen. Vieles gilt es abzuwägen. Haben Sie eine Entscheidung zugunsten von Gemeinsam gegen Landminen getroffen, so können Sie GGL in Ihrem Testament mit einem bestimmten Vermögenswert (z.B. ein Geldbetrag, ein Sparbuch, eine Wohnung, ein Kunstwerk oder ein Wertpapierdepot) bedenken oder als Teilerbe bzw. Erbe einsetzen. Von Fachleuten wird auch geraten, beim Abfassung eines Testaments einen Ersatzerben zu benennen. Das ist ein Erbe, der dann zum Zug kommt, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann (z.B. schon gestorben ist) oder nicht erben will und daher die Erbschaft ausschlägt. So wie mehrere Erben in einem Testament eingesetzt werden können, können auch mehrere Ersatzerben benannt werden. Dabei werden die Erben mit einer definierten Quote (etwa zur Gänze, zu je einem Drittel oder zu gleichen Teilen) beteiligt.

Informationsveranstaltungen –
Wochen des guten Testaments 2023

Gemeinsam mit Vergissmeinnicht – der Inititative für das gute Testament freuen wir uns, Sie zu einer Reihe ganz besonderen Veranstaltungen an verschiedenen Veranstaltungsorten einladen zu dürfen!

Am Ende dieser Seite finden Sie alle Termine und Orte – wir hoffen, eine unserer Locations ist für Sie passend und gut erreichbar.

Wüschen Sie ein persönliches Gespräch?

Mag. Barbara Kopf, geschäftsführende Vorständin von GGL, freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Mag. Barbara Kopf
Mobil:
0660 3634402
E-Mail: barbara.kopf@ggl-austria.at
Post: Gemeinsam gegen Landminen
Beatrixgasse 32/7, 1030 Wien

Wir informieren und beraten Sie gerne, wie Sie unsere Projekte für Minenopfer und Menschen, die von Landminen bedroht werden, nachhaltig unterstützen können.

Gerne senden wir Ihnen unverbindlich Informationsmaterial zu und stehen jederzeit für ein unverbindliches und vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Da wir dabei keine rechtlichen Auskünfte geben dürfen, raten wir zu einer professionellen rechtlichen Beratung. Dafür senden wir Ihnen gerne einen Gutschein für ein kostenloses Erstgespräch bei einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl zu.

Wochen des guten Testaments 2023

Als Mitglied von Vergissmeinnicht – die Inititative für das gute Testament laden wir Sie herzlich zu Infomationsveranstaltungen mit einer Notarin/einem Notar zum Themenkreis Erbrecht, Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein.

Unsere kostenlosen Info-Veranstaltungen im Mai 2023:

Baden
02. Mai 2023, 17 Uhr
Kolpinghaus Baden, Großer Saal
Baden, Valeriestraße 10

Wiener Neustadt
03. Mai 2023, 17 Uhr
St. Bernhard, Saal 1
Wiener Neustadt, Domplatz 1

Neunkirchen
04. Mai 2023, 17 Uhr
VAZ -Saal der AK Neunkirchen
Neunkirchen, Würflacherstraße 1

Leoben
08. Mai 2023, 17 Uhr
Live Congress, Peter Tunner-Saal
Leoben, Hauptplatz 1

Kapfenberg
09. Mai 2023, 17 Uhr
Haus der Begegnung Schirmitzbühel
Kapfenberg, Lannergasse 15

Graz
10. Mai 2023, 17 Uhr
Quartier Leech, Vortragssaal
Graz, Leechgasse 24
Rahmenprogramm: kostenlose Besichtigung der Galerie Leech

Klosterneuburg
16. Mai 2023, 17 Uhr
Pfalzhof
Klosterneuburg, Rathausplatz 18

Wien
23. Mai 2023
Österreichische Nationalbibliothek (Augustinertrakt)
Wien, Josefsplatz 1
16 Uhr, Rahmenprogramm: Führung Prunksaal
17 Uhr, Beginn des Hauptprogramms

Wien
25. Mai 2023
Wiener Konzerthaus
Wien, Lothringerstraße 20
16.30 Uhr, Rahmenprogramm: Führung Konzerthaus
17.30 Uhr, Beginn des Hauptprogramms

Kitzbühel
30. Mai 2023, 17 Uhr
Kolpinghaus Kitzbühel, Großer Saal
Kitzbühel, Josef-Pirchl-Straße 16

Wörgl
31. Mai 2023, 17 Uhr
Komma Veranstaltungszentrum
Wörgl, KR Martin Pichler Straße 21a

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen.
Schreiben Sie an: office@ggl-austria.at oder rufen Sie an: +43 664 4011233.

GGL ist Mitglied bei Vergissmeinnicht – der Initiative für das gute Testament

Wollen Sie mehr erfahren? Schauen Sie sich dieses kurze Video an.

Weitere Informationen finden Sie z. B. auf den Online-Rechtsportalen anwaltfinden.at – Rechtstipps zum Erbrecht und vertragsrechtsinfo.at – Testament verfassen.