WISSEN
Minen gehören zu den billigsten Waffensystemen, die sich folglich auch finanzschwache Länder leisten können. Eine Antipersonenmine kostet zwischen 3 und 30 US-Dollar. Sie zu räumen kostet nach UN-Schätzungen pro Stück zwischen 300 und 1.000 US-Dollar. Trotz internationaler Ächtung werden nach wie vor Antipersonenminen verlegt. Für die Jahre 2009 bis 2013 gibt es Nachweise für eine Verwendung durch fünf Staaten: Israel, Libyen, Myanmar, Russland und Syrien. Dabei werden Landminen auch gezielt gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt.
Weltweit werden derzeit (Juni 2014) in 56 Staaten sowie vier weiteren Gebieten (Kosovo, Bergkarabach, Somaliland und Westsahara) Menschen durch Landminen bedroht.
Was sind Landminen?
Minen haben unterschiedliche Formen, Größen und Farben und können aus Metall, Holz oder Plastik hergestellt werden. Es ist nicht leicht, eine Mine zu erkennen. Sogar wenn Minen offen auf der Erde verlegt wurden, sind sie oft von Laub verdeckt oder im Gras versteckt. Liegt eine Mine teilweise unter der Erde, so ist sie meistens korrodiert und verschmutzt und daher noch schwerer zu erkennen. Es gibt auch „Hand made“-Minen, die aus allen möglichen Materialien gemacht werden: aus Holz, Bambus, Glasflaschen, Konservendosen oder Plastikwasserröhren.
Jeder Gegenstand, der nicht natürlich aussieht und nicht eindeutig in die Umgebung passt, ist in möglichen Gefahrenzonen unbedingt zu meiden.
Wer ist vor allem betroffen?
Laut dem aktuellen Landmine-Monitor der Internationalen Kampagne gegen Landminen (ICBL) wurden im Berichtsjahr 2017 fast 2.800 Menschen durch Landminen und andere Sprengfallen getötet und mehr als 4.400 verletzt. Damit stieg die Opferbilanz wiederum an. 2016 waren rund 2.500 Tote zu beklagen, im Jahr davor etwa 1.900. Laut ICBL ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher ist.
ANTEIL ZIVILER MINENOPFER
KINDER ALS MINENOPFER
WEIBLICHE MINENOPFER
Welche Folgen hat die Kontaminierung einer Region für die Menschen?
Was wird international gegen Landminen getan?
Internationale Erfolge im Jahr 2017 für eine minenfreie Welt
QUADRATKILOMETER ENTMINTES GELÄNDE
LANDMINEN GEFUNDEN UND ENTSCHÄRFT
GELAGERTE LANDMINEN ZERSTÖRT
DIE OTTAWA-KONVENTION
Der Minenverbotsvertrag - eine Erfolgsgeschichte.
Spätestens in den 1990er Jahren wiesen NGOs immer deutlicher auf die verheerende Auswirkungen von Landminen auf die Zivilbevölkerung hin. Viele Länder sprachen sich gegen Landminen aus, trotzdem war ein Totalverbot von Antipersonenminen im Rahmen der UNO nicht zu erreichen.
Einer Koalition aus zahlreichen NGOs und RegierungsvertreterInnen einiger Länder, darunter auch Österreich, ist es zu verdanken, dass 1997 die Ottawa-Konvention (Mine Ban Treaty) verabschiedet wurde. Als völkerrechtlich bindender Vertrag verbietet sie den Vertragsstaaten den Einsatz sowie die Produktion, den Transfer und den Handel von Antipersonenminen. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten darüber hinaus, innerhalb von vier Jahren ihre Lagerbestände an Antipersonenminen zu vernichten und die betroffenen Landesteile innerhalb von zehn Jahren von Minen zu räumen.
Eine Ausweitung des Verbots auf Antifahrzeugminen war bisher nicht durchsetzbar.
Am 1. März 1999 trat die Ottawa-Konvention in Kraft, in mehrerer Hinsicht ein Meilenstein: So führte zum ersten Mal in der Geschichte öffentlicher Druck zu einem Waffenverbot und erstmals waren NGOs an der Ausarbeitung eines Völkerrechtsabkommens beteiligt. 1997 wurden die InitiatorInnen, die sich in der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen (International Campaign to Ban Landmines, ICBL) zusammengeschlossen hatten, mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
161 Staaten sind dem Abkommen bislang verbindlich beigetreten. Als letzter EU-Mitgliedsstaat hat Polen 2013 die Konvention ratifiziert. 36 Staaten haben den Vertrag noch immer nicht unterzeichnet, darunter USA, Russland, China, Israel, Syrien, Burma (Myanmar), Indien und Pakistan. Laut dem jährlich erscheinenden Landminen-Bericht des ICBL sollen diese Länder zusammen über 160 Millionen Landminen in ihren Depots gelagert haben.
Österreich zählte zu jenen Ländern, die sich konkret für das Zustandekommen des Abkommen einsetzten und gleich zu Beginn diesem beitrat. Das Bundesgesetz über ein Verbot von Antipersonenminen trat mit 1. Jänner 1997 in Kraft.